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Was sieht der Koalitionsvertrag für den Bereich Gesundheit und Pflege vor?

Erstellt von Heike Jurgschat-Geer |
- Berufspolitik

Wie wird die Professionalisierung des Pflegeberufs fortgeführt? Was ändert sich im Versorgungsalltag der zu pflegenden Menschen und Pflegeeinrichtungen?

Begonnene Reformen werden fortgesetzt

Ein Koalitionsvertrag legt die Schwerpunkte und Kerninhalte für die kommenden vier Jahre fest. Ich habe mir angesehen, was für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgesehen ist.  Worauf kann oder sollte man sich in der Praxis einstellen? Hier meine Zusammenfassung. 

Übergeordnet ist nicht damit zu rechnen, dass Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung ausgeweitet werden, eher im Gegenteil. Ziel ist es die Ausgabendynamik zu stoppen, d.h. Ausgaben einzufrieren oder zu reduzieren. Die eingeleitete Krankenhausstrukturreform wird weiter fort- und umgesetzt. NRW dient hier als Blaupause. Die Krankenversicherung muss die Kosten für die Umstrukturierung nicht mitfinanzieren, dazu wird Geld aus dem Sondervermögen “Infrastruktur” eingesetzt. Die Finanzierung der Pflegeversicherung, d.h. die große Pflegereform bleibt noch bis Ende des Jahres ein Überraschungspaket. Dann sollen Bund und Länder gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet haben. Bis zum Herbst kann damit gerechnet werden, dass das Pflegekompetenzgesetz, das Pflegefachassistenzgesetz und das Gesetz zur Einführung einer APN durch Parlament und Bundesrat verabschiedet wurden. 

Ärztliche Versorgung

Interessant ist die geplante Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems. Damit entscheidet der Hausarzt, ob der Patient einen Besuch bei einem Facharzt benötigt und wie schnell. Der vom Hausarzt festgestellte zeitliche Termin soll für den Patienten eine Termingarantie darstellen. Die Kassenärztliche Vereinigung soll verpflichtet werden, die erforderlichen Termine zu vermitteln. Ist es nicht möglich einen Termin zu vermitteln, kann der Facharzt im Krankenhaus die Behandlung ambulant durchführen. Für Augenärzte, Gynäkologen und chronisch Kranke sollen davon abweichend Sonderregelungen geschaffen werden. Man wird abwarten müssen, um zu sehen, 

  • ob dieses Vorhaben eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung bringt oder
  • ob ein Rückschritt in alte Zeiten vollzogen wird, in denen es für Patienten kaum möglich war, sich eine fachärztliche Behandlung zu verschaffen, wenn der Hausarzt sich selbst als ausreichend kompetent gesehen hat. 

Die seit Jahren diskutierte Reform des Notfall- und Rettungsdienstes soll nun auch umgesetzt werden. Konkrete Reformpapiere wurden dazu bereits in der letzten Legislatur erarbeitet. Hinsichtlich der Palliativversorgung soll eine Weiterentwicklung zur sorgenden Gemeinschaft erfolgen. Was genau darunter verstanden wird, bleibt derzeit noch unklar. Vermutlich werden die ehrenamtlichen Anteile und Strukturen weiter gefördert. 

Für die Ärzte erfreulich, leider für alle anderen selbständig tätigen Berufsgruppen nicht: Es werden gesetzliche Regelungen geschaffen, die für die ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienste eine Sozialversicherungsfreiheit festschreiben. Die Notwendigkeit entsteht aufgrund aktueller Rechtsprechung und daraus abgeleiteten Anforderungen der Rentenversicherung an “selbständige” Arbeit. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz nicht - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - eine Insellösung für eine Berufsgruppe wird, sondern Klarheit für alle Berufsgruppen schafft. 

Entbürokratisierung

Mit einem Bürokratieentlastungsgesetz sollen Berichtspflichten reduziert werden. Auch Doppelstrukturen bei Qualitätsprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischem Dienst sollen abgeschafft werden. Aus meiner Sicht sollte man die Erwartungen hier nicht zu hoch ansetzen. Spannender dürfte die Verpflichtung der Krankenkassen zu einheitlichen Vertrags- und Verwaltungsstrukturen sein. Wie man es schaffen will, dass die rund 94 Krankenkassen sich auf einheitliche Prozesse verständigen, bleibt unklar. Mit Sicherheit wären einheitliche Verfahren ein deutlicher Schritt zur Entbürokratisierung für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Auch spannend wird die Umsetzung der Idee, die Gehälter in den Körperschaften öffentlichen Rechts den Gehaltsstrukturen der Leistungsanbieter anzupassen. Zukünftig soll der TvÖD leitgebend sein. Es kann damit gerechnet werden, dass die Umsetzung nicht ohne Diskussionen abgehen wird. Die Politik sieht in dieser Maßnahme ein großes Einsparpotenzial. Schauen wir mal.  

Professionalisierung

Die Fortschritte zur Professionalisierung des Pflegeberufs werden weiter fortgesetzt. Neben dem angekündigten Pflegekompetenzgesetz und dem Gesetz zur Einführung einer APN gehört dazu auch die Fortsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege und die Entwicklung eines Verfahrens für die Pflege im Krankenhaus. Das bedingt auch die Differenzierung nach Berufsgruppen, die einen kompetenzorientierten Einsatz von Fachpersonen ermöglichen sollen. Es fehlen jedoch Aussagen, dass der im PeBeM ermittelte Personalaufwuchs in der stationären Langzeitpflege vollständig umgesetzt werden soll. Hier bleiben die Verhandler mit dem Begriff “geeignet” sehr vage. Zu begrüßen ist, dass die Pflege zukünftig stimmberechtigt im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vertreten sein soll. Ob das dann der DPR oder die Bundespflegekammer sein wird, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich ist es wichtig, dass nicht nur Mediziner, Patientenvertreter, Leistungserbringer und Kostenträger alleine darüber entscheiden, was Pflege leisten soll oder darf. Stichworte sind hier für die Langzeitpflege vor allen Dingen die HKP-Richtlinien und die Vorgaben zur AKI sowie zur speziellen Palliativpflege und Wundversorgung. Für viele Pflegeeinrichtungen hilfreich ist auch das Bestreben, die immensen Kostenunterschiede zwischen Leasingkräften und Stammbelegschaft eindämmen zu wollen und die Übernahme zusätzlicher Kosten für Springerpools zu sichern. Wie unbürokratisch dann die Umsetzung im Zusammenspiel mit der Selbstverwaltung wird, bleibt abzuwarten. 

Richtig spannend kann die Idee werden, Kompetenzfeststellungsverfahren durch Praxisanleitende für Fachkräfte als Vereinfachung bisheriger Anerkennungsverfahren einzuführen. Damit kommen für die Praxisanleitenden noch einmal ganz neue anspruchsvolle Aufgaben zum Stellenprofil hinzu. Aus meiner Sicht sollten Pflegeeinrichtungen bereits heute anfangen, sich mit diesem Gedanken tiefergehend auseinanderzusetzen, um am Tag X Praxisanleitende mit der nötigen Kompetenz vorhalten und die Vorteile dieser Vereinfachung nutzen zu können. 

Mein Fazit

Es bleibt spannend! Viele gute Ansätze, die in der letzten Legislatur aufgrund der Neuwahlen nicht fertig geworden sind, werden nun zu Ende gebracht. Andere Ansätze wie die Krankenhausstrukturreform werden fortgeführt bzw. weiterentwickelt. Die große Problemlösung einer nachhaltigen Finanzierung bleibt ein Überraschungspaket. Ende 2025 dürfen wir mit konkreten Vorschlägen für die Pflegeversicherung rechnen, in 2027 sollten dann zumindest Lösungsansätze für die Krankenversicherung vorliegen. Der Grundtenor lautet Kosten und Einnahmen in Einklang bringen. Die aktuellen Rahmenbedingungen deuten darauf hin, dass sich die Einnahmen nicht umfassend und schnell steigern lassen. Es wird also vermutlich an der Kostenseite geschraubt werden müssen. Da auch die Löhne aufgrund des Personalmangels nicht nach unten korrigiert werden können, wird man über die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nachdenken. Das angeführte Primärarztsystem kann bereits ein Hinweis sein, wie zukünftig die Inanspruchnahme von Leistungen gesteuert werden soll. Der Personalqualifikationsmix und die verstärkte Einbindung von Ehrenamt im Sinne sorgender Gemeinschaften scheint ebenfalls attraktiv zu sein. 

Zum Nachlesen: Der Koalitionsvertrag

Foto vom Titelblatt des Koalitionsvertrags
Foto vom Titelblatt des Koalitionsvertrags