In der Komponente Aktivitäten und Partizipation (d) finden wir in der Domäne „Selbstversorgung“ (d5) die Kategorie d530 „Die Toilette benutzen“ und die Aktivität d5300 „die Belange der Blasenentleerung regulieren“. Für die Beschreibung wird die gleiche Differenzierung zum Ausmaß verwendet wie für die Körperfunktionen und Körperstrukturen. Dabei werden zwei Beurteilungsmerkmale herangezogen: 1. Leistung und 2. Leistungsfähigkeit.
Leistung: Die Leistung berücksichtigt die Umweltfaktoren und die in der konkreten Situation gezeigten Fähigkeiten und damit die tatsächliche Teilhabe bzw. die Beeinträchtigung der Teilhabe. Die Leistung ist zum Beispiel maßgeblich für die Feststellung des Pflegebedarfs in einer konkreten Pflegesituation.
Leistungsfähigkeit: Leistungsfähigkeit geht von einer Standardumwelt und der maximalen Fähigkeit der Person zum Zeitpunkt aus. Sie ist beispielsweise der Maßstab bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.
In beiden Aspekten können ergänzend als weiteres Beurteilungsmerkmal Hilfsmittel/ technische Assistenz oder personelle Assistenz berücksichtigt werden.
Praxisbeispiel Frau X
Strukturen: Frau X hat eine mäßig ausgeprägte Schädigung der Nierenstruktur durch den Verlust der linken Niere (s6100.222).
Funktionen: Die rechte Niere zeigt keine Beeinträchtigungen in der Filtration des Harns (b6100.0). Frau X hat eine leichte Schädigung der Miktionsfunktion (Stressinkontinenz), die sich in einem ungewollten Urinverlust beim Lachen oder Husten zeigt (b6202.1).
Aktivitäten – Leistung (Partizipation): Frau X hat geringe Probleme die Blasenentleerung zu regulieren (d5300.2), wenn sie außer Haus ist, da es häufig keine gut erreichbaren Toiletten und Möglichkeiten sich zu reinigen gibt (e1501.3).
Aktivitäten – Leistungsfähigkeit: Im häuslichen Umfeld hat sie keine Probleme (d5300.20).
Kontextfaktoren: Sie nutzt keine aufsaugenden Inkontinenzprodukte (e1151+0), weil ihr das gegenüber anderen Menschen peinlich ist (e465.3). Sie erhält auch keine Physiotherapie (e5800+0), da sie bislang darüber mit ihrem Arzt noch nicht gesprochen hat.
Das Beispiel zeigt deutlich, dass es einen Unterschied zwischen der situationsabhängigen Leistung (Teilhabe/ Partizipation) und der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit (Aktivität) von Frau X gibt. Sie hat grundsätzlich die Fähigkeit die Blasenentleerung zu regulieren, kann dies aufgrund der Kontextfaktoren derzeit aber außer Haus nicht realisieren und ist in ihrer Teilhabe dadurch eingeschränkt. Der Schlüssel zur Teilhabeförderung und damit zur funktionalen Gesundheit liegt daher prioritär bei Frau X in der Arbeit an den Kontextfaktoren:
- Persönliche Einstellungen und Bewältigungsstrategien (personenbezogene Faktoren)
- Zugang zu Physiotherapie (z.B. Beckenbodentraining) (Umweltfaktoren)
- Akzeptanz und bedarfsabhängige Nutzung von Inkontinenzprodukten (Umweltfaktoren)
- Zugang und Verfügbarkeit von Toiletten im öffentlichen Raum (Umweltfaktoren)
Wo wird die ICF aktuell eingesetzt?
Die Anwendung der ICF ist im SGB IX verbindlich für die Rehabilitation und für die Behindertenhilfe vorgeschrieben. Sie kommt also in allen Settings und Konstellationen zur Anwendung, in denen das SGB IX berührt ist:
- Frührehabilitation im Krankenhaus
- Rehabilitationsmaßnahmen aller Träger
- Leistungen der Eingliederungs- und Behindertenhilfe
Zudem ist sie die Grundlage, auf der das Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im SGB XI entwickelt wurde. Das der Klassifikation zu Grunde liegende bio-psycho-soziale Modell wird in nahezu allen Expertenstandards der Pflege herangezogen. Die Kodierungen sind bisher noch nicht gebräuchlich, gewinnen aber durch die Digitalisierung zunehmend an Bedeutung.
Nutzen der ICF in der Pflegebegutachtung, Pflegeberatung und Pflegeprozessgestaltung
Die ICF unterstützt Pflegesachverständige dabei, Befunde zu Funktionsbeeinträchtigungen in eine fachgerechte Sprache zu fassen. Zur differenzierten Beschreibung der Fähigkeiten in den Aktivitäten sind insbesondere die ersten drei Domänen:
- Lernen und Wissensanwendung
- allgemeine Aufgaben und Anforderungen
- Kommunikation
sehr nützlich. Auf Basis einer Fallstrukturierung mit Hilfe der ICF lassen sich sowohl bei Gutachten als auch in Beratungssituationen fundierte Ansatzpunkte für Interventionen und Empfehlungen ableiten. Die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Leistung ergänzt um die Merkmale technische und personelle Assistenz und die Differenz zwischen den Merkmalen bietet Pflegefachpersonen wertvolle Impulse für die Aushandlungs- und Verständigungsprozesse mit zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen in der Pflegeprozessgestaltung. Die Perspektive aller Beteiligten wird gezielt auf die Person des Pflegeempfängers (Person-Zentrierung) und die Förderung von Selbständigkeit und Teilhabe gelenkt.
Fazit
Die ICF ist ein praxisnahes Instrument, das eine gemeinsame Sprache schafft und Pflegefachpersonen dabei unterstützt, Selbständigkeit und Teilhabe gezielt zu fördern und im interprofessionellen Team die pflegefachliche Perspektive verständlich zu kommunizieren.
